AGB
1. Textilreinigung
wird sachgemäß und schonend ausgeführt.
2. Mängel an eingelieferten Reinigungsgut
Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z. B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht, oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder der Textilreiniger dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.
3. Rückgabe
des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (z. B. Ticket). Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach diesem Termin, und ist dem Textilreiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei dann, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten des
genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös.
4. Haftung
Wir übernehmen keine Haftung für Knöpfe, Reißverschlüsse, Ornamente, Schnallen, Bändel usw., sowie für Schäden, die durch eine nicht offenkundige Beschaffenheit des eingelieferten Stückes verursacht werden, z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes, der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, frühere unsachgemäße Behandlung, andere verborgene Mängel, sowie nicht entfernten Tascheninhalt bei Berufskleidung.
5. Haftungsgrenzen
Der Textilreiniger haftet für den Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden haftet der Textilreiniger nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Ansonsten ist die Haftung auf das 15fache des Bearbeitungspreises begrenzt.
ACHTUNG:
Unsere Haftung kann auf des 15fache des Reinigungspreises begrenzt sein (siehe Nr. 5 AGB).
Sie können aber unbegrenzte Haftung in Höhe des Zeitwertes, z. B. durch Abschluss einer Versicherung vereinbaren.